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Einladung zur Jahreshauptversammlung

Für das Jahr 2025 am 27.02.26 ab 19:30 Uhr!

Artikel vom 26. Januar 2026

Der Artikel wird präsentiert von:

    An alle Mitglieder des TSV Wetschen
    Wetschen, 26. Januar 2026

    EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

    Hiermit lädt der TSV Wetschen von 1920 e. V. zur Jahreshauptversammlung ein.
    Diese wird am Freitag, 27. Februar 2026 ab 19:30 Uhr im Saal im Gasthaus Recker
    (Diepholzer Str. 81, 49453 Wetschen) stattfinden.

    EINLADUNG & TAGESORDNUNG (HIER)


    Tagesordnung

    1. Eröffnung durch den Vorstand

    2. Gedenken verstorbener Mitglieder

    3. Genehmigung Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 23.07.2025 – Dieses ist auf der Homepage des TSV zu finden und liegt auch bei der JHV am 27.02.2026 aus (Genehmigung)

    4. Bericht der Spartenleiter

      • Damenturnen

      • Step Aerobic

      • Faustball

      • Fußball

      • Handball

      • Judo

      • Rückenfit

      • Tennis

      • Rehasport

      • Karate

    5. Aufnahme neuer Mitglieder / Feststellung stimmberechtigter Mitglieder

    6. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer

    7. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

    8. Wahl einer Kassenprüferin / eines Kassenprüfers

    9. Satzungsänderung mit Beschlussfassung

    10. Ehrungen

    • Ehrung der Jubiläen

    • Ehrung Jugendsportler des Jahres 2025

    • Ehrung Sportler & Sportlerin des Jahres 2025

    • weitere Ehrung

    1. Anträge / Verschiedenes (Termine, Beitragsstruktur, Entwicklung Jugendfußball etc.)

    In der Mitgliederversammlung am 27.02.2026 wird beschlossen, die Satzung des TSV Wetschen in der Fassung vom 23.07.2025 wie folgt zu ändern:

     

    zu Tagespunkt 9: Satzungsänderung mit Beschlussfassung

    Nr. 4 bisherige Fassung:

    Der Vorstand kann jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 20 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.  Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen werden, sofern es die Tagesordnung erfordert. Die Einladung erfolgt durch einen entsprechenden Hinweis im DIEPHOLZER KREISBLATT, sowie in Textform durch Veröffentlichung

    • auf der Homepage des TSV-Wetschen (www.tsvwetschen.de)
    • durch Aushang am Vereinsheim, Am Sportplatz 11, 49453 Wetschen

    Gegenstand der Beschlussfassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte. Ergänzungen der Tagesordnung sowie weitere Anträge sind ausgeschlossen.

    Nr. 4 neue Fassung:

    Der Vorstand kann jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 20 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.  Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen einberufen werden, sofern es die Tagesordnung erfordert. Die Einladung erfolgt durch persönlichen Brief bzw. durch Versendung einer entsprechenden E-Mail an die zum Zeitpunkt der Einladung bekannte E-Mail-Adresse. Darüber hinaus wird eingeladen durch einen entsprechenden Hinweis im DIEPHOLZER KREISBLATT, sowie in Textform durch Veröffentlichung

    • auf der Homepage des TSV-Wetschen (www.tsvwetschen.de)
    • durch Aushang am Vereinsheim, Am Sportplatz 11, 49453 Wetschen

    Gegenstand der Beschlussfassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einladung mitgeteilten Tagesordnungspunkte. Ergänzungen der Tagesordnung sowie weitere Anträge sind ausgeschlossen.

    PROTOKOLL von der vergangenen JHV am 23. Juli 2025 (HIER)

    Aktuelle Satzung des TSV Wetschen (HIER)


    Der Vorstand freut sich auf reges Erscheinen seiner Mitglieder und Interessierten!

    Sportliche Grüße
    Vorstand – TSV Wetschen